Auf Anlagenmechaniker für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik kommt in den nächsten Jahren viel Arbeit zu. Die Europäische Union greift immer stärker in die Vorschriften ein, was die Energieeffizienz von Häusern sowie die erlaubten Heizsysteme betrifft. Dies wird den Sanierungsbedarf erhöhen und Investitionen in neue Technologien erfordern. Davon sind vor allem private Haus- und Wohnungsbesitzer betroffen.
Vorschriften bei der Heizungs-Sanierung
In Bestandsgebäuden, in denen eine Sanierung der Heizungsanlage ansteht, müssen die Vorschriften des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) eingehalten werden. Das Gebäudeenergiegesetz ersetzt seit Ende 2020 alle vormals geltenden Vorschriften wie EnBV, EEWärmeG und EnEG.
So legt das GEG auch Vorgaben zur Heizungs- und Klimatechnik fest. Dies betrifft sowohl Neubauten als auch Bestandsgebäude, bei denen eine Renovierung der Heizungsanlage ansteht. Zunächst legt das Gesetz eine Austauschpflicht fest. Dies betrifft Zentralheizungen, die älter als 30 Jahre sind. Diese Regelung gilt fortlaufend, sodass es keinen festen Stichtag gibt. Entscheidend ist jeweils das Alter des individuellen Heizkessels.


In einigen Bundesländern kommen zusätzliche Auflagen bei der Sanierung hinzu. Dies betrifft beispielsweise Baden-Württemberg. Hier ist vorgeschrieben, dass mindestens 15 Prozent des Wärmebedarfs durch Erneuerbare Energien gedeckt werden. Dies kann mittels einer Solarthermie-Anlage oder über Wärmepumpen erreicht werden. Auch Holzheizungen fallen nach der Regelung unter die Erneuerbaren Energien.
Richtlinien für den Betrieb und Austausch von Feuerungsanlagen
Seit einigen Jahren werden holz- und kohlebefeuerte Öfen immer stärker reguliert. Die Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen, die 1. BImSchV, ist das maßgebliche Gesetz für Deutschland. Seit Beginn 2021 ist der Betrieb von Feuerstätten, die vor dem 1. Januar 1995 errichtet wurden, nur noch erlaubt, wenn die aktuellen Grenzwerte eingehalten werden. Ausnahmen gibt es nur für Kochöfen und historische Kaminöfen, die vor 1950 errichtet wurden.
Nun liegt für alle Feuerstätten, die unter die 1. BImSchV fallen, der Grenzwert für Kohlenmonoxid bei vier Gramm pro Kubikmeter und der Grenzwert für Feinstaub bei 0,15 Gramm pro Kubikmeter Abgas. Welche Emissionen der betreffende Ofen erzeugt, lässt sich über die Datenbank des Industrieverbands Haus-, Heiz- und Küchentechnik ermitteln. Hier sind die Emissionen für zahlreiche Modelle gelistet. Alternativ stellt der Hersteller eine Prüfstandsmessbescheinigung bereit. Diese gilt ebenfalls als Nachweis dafür, ob ein älterer Ofen die Grenzwerte einhält.

Eine Nachrüstung ist in einigen Fällen möglich. Dies ist bei Feuerstellen eine Option, deren Feinstaubemissionen die Grenzwerte nicht erfüllen. Hier helfen Feinstaubfilter, um die Einhaltung der Grenzwerte zu gewährleisten. Eine Reduktion der Kohlenmonoxid-Emissionen ist hingegen nicht möglich. Liegt die Feuerstätte oberhalb der Grenzwerte für den Ausstoß von Kohlenmonoxid, muss die betroffene Anlage stillgelegt werden. Partikelfilter kosten inklusive Einbau rund 1.500 Euro. Aus diesem Grund ist eine Nachrüstung in vielen Fällen nicht sinnvoll, denn die Anschaffung eines neuen, emissionsarmen Ofens ist meist günstiger oder liegt in einem ähnlichen Kostenbereich.
Dezentrale Lüftungssysteme nachrüsten und den Luftaustausch in Bestandsgebäuden verbessern
Die Nachfrage nach Systemen für die dezentrale Wohnraumlüftung ist in den letzten Jahren deutlich gestiegen. Vor allem die Systeme mit Wärmerückgewinnung sind sinnvoll und bei der Renovierung von Bestandsgebäuden gefragt. Hier spielen die dezentralen Lösungen ihre Vorteile aus. Diese liegen vor allem in der einfachen Installation im Gegensatz zu zentralen Lüftungssystemen, die über Rohrleitungen in jeden Raum geführt werden müssen.
Dezentrale Wohnraumlüftungsgeräte sind außerdem günstiger in der Anschaffung und deshalb bevorzugen Hauseigentümer diese Option. Durch die Wärmerückgewinnung lassen sich die Heizkosten senken, was bei steigenden Energiekosten ein interessanter Aspekt ist. Gleichzeitig verbessern diese Systeme die Qualität der Raumluft. Pollen, Staub und andere Partikel dringen nicht mehr in den Wohnraum ein. Durch den kontinuierlichen und verbesserten Austausch der Raumluft reduziert sich ebenfalls die Luftfeuchtigkeit, was das Wohnklima verbessert und Schimmelbildung vermeidet.
Wärmepumpen – die gesetzlichen Vorgaben für den Einbau der verschiedenen Lösungen
Die Anforderungen an moderne Heizsysteme sowie die Abkehr von fossilen Energieträgern erfordern intelligente Lösungen für Einfamilienhäuser. Die Wärmepumpe ist eine solche Option. Sie gehört zur Klasse der Stromheizungen, sodass vor Ort keinerlei Emissionen anfallen. Durch das Prinzip der Wärmepumpen erzeugen diese Heizgeräte jedoch die drei- bis vierfache Menge Wärmeenergie im Verhältnis zur investieren Elektrizität. Darüber hinaus eignet sich die Wärmepumpe als Austausch für Zentralheizungssysteme und erfüllt auch bei Neubauten die Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes. Diese Eigenschaften machen die Wärmepumpe so interessant für die Energiewende.

Für die Renovierung von Zentralheizungen sind Luft- und Sole-Wasser-Wärmepumpen geeignet. Diese übertragen die Wärme wie ein Heizkessel auch an einen Warmwasserspeicher. Die Installation von Luft-Wasser-Wärmepumpen ist unkomplizierter, jedoch sind die Systeme weniger effizient in der Heizleistung. Die großen Außengeräte sind zudem recht laut. Sole-Wasser-Wärmepumpen beziehen die Wärmeenergie aus dem Boden, was dank gleichmäßiger Erdtemperaturen das ganze Jahr über eine hohe Effizienz ermöglicht.
Die Installation solcher Sole-Wasser-Wärmepumpen erfordert jedoch unter bestimmten Bedingungen eine Genehmigung. Dies betrifft Bohrungen im Erdreich, über die die Wärmekollektoren ausgebracht werden. In den meisten Fällen wird keine Genehmigung benötigt. Wenn die Kollektoren nicht das Grundwasser berühren, sind die Bohrungen genehmigungsfrei. Bei Bohrungen mit Tiefen von mehr als 100 Metern schreibt das Bundesberggesetz ein Genehmigungsverfahren vor.
Jedoch gibt es von Bundesland zu Bundesland abweichende Regelungen. So schreibt das bayrische Wassergesetz auch eine Genehmigungspflicht bei flachen Bohrungen vor. Dann muss zusätzlich ein Sachverständiger der Wasserwirtschaft ein Gutachten erstellen. Die Behörden vor Ort informieren in Kombination mit den Angaben des Wärmepumpenherstellers über die erforderlichen Genehmigungen. Diese sind in jedem Fall vor Beginn von Erdarbeiten einzuholen.
Wärmepumpen-Klimaanlagen als Kombilösung bei der Umrüstung von Heizsystemen
Die zentrale Aufgabe von Wärmepumpen ist die Erzeugung von Heizwärme. Die meisten dieser Systeme lassen sich, bei entsprechender Planung und den passenden Voraussetzungen des Heizsystems, jedoch auch als Klimaanlage einsetzen.
Für Heizungs- und Klimatechniker bieten diese Kombisysteme interessante Möglichkeiten für die Installation von Systemen mit dualem Einsatzzweck. Es gibt hierbei zwei Optionen, die Kühlfunktion im Sommer zu ermöglichen. Dies sind die aktive und die passive Kühlung. Die passive Kühlung ist ohne weitere Vorkehrungen mit Wasser- und Sole-Wasser-Wärmepumpen möglich. Dabei zirkuliert das Kühlmittel ohne Kompression im Kreislauf. Durch den Temperaturunterschied zwischen Wohnung und Erdreich werden die Wohnbereiche gekühlt.

Deutlich effektiver ist die aktive Kühlung. Sie erfordert aber auch mehr Energie, denn die Wärmepumpe arbeitet jetzt im umgekehrten Modus. Somit wird die Wärmeenergie der Wohnung entzogen und in das Erdreich gepumpt. Damit diese Funktion möglich ist, muss ein zweites Expansionsventil im Kreislauf installiert sein. Dies ermöglicht die Dekompression des Kühlmittels in der umgekehrten Flussrichtung. Somit ist es wichtig, bereits bei der Installation der Wärmepumpe eine solche Kühloption zu berücksichtigen und die notwendigen Vorkehrungen zu treffen. Dies ist auch der richtige Zeitpunkt, die Hauseigentümer über die Vorteile einer Wärmepumpen-Klimaanlagen-Kombilösung zu beraten. Dazu gehört vor allem, dass im Sommer ohne zusätzliche Systeme die Kühlung aller Wohnbereiche im Haus möglich ist. Im Vergleich zu einer normalen Klimaanlage erzeugt die Kühlung über die Zentralheizung auch keine unangenehmen kalten Luftzüge.