Seit Juli 2017 gilt die Abdichtungsnorm DIN 18534 –mindestens genauso lang wird diskutiert, ob die im Türbereich eines Badezimmers in der Norm genannte 1 cm hohe Schwelle anzuordnen ist und wie diese ganz praktisch ausgeführt werden kann.
Nach besagter Abdichtungsnorm ist die Anordnung einer Schwelle zum Schutz vor dem Übertritt von Oberflächenwasser auf nicht abgedichtete Bereiche in Abhängigkeit von der Wassereinwirkung zu planen und auszuführen. Ganz bewusst bezieht sich die mögliche Notwendigkeit nicht auf die anzusetzende Wassereinwirkungsklasse, denn diese berücksichtigt die Beanspruchungsintensität und nicht die mögliche Wasserbewegung innerhalb des Raumes.
Indikatoren für einen möglichen Wasserübertritt und die Notwendigkeit einer Schwelle sind vor allem
* eine geringe Entfernung des Duschbereiches und des Bodenablaufes/der
* Entwässerungsrinne bzw. der Badewanne von der Badezimmertür eine ungünstige Gefälleausbildung in Richtung Türdurchgang
* ein offener Duschbereich ohne bzw. mit nicht abschließender Duschabtrennung („Walk-In“-Dusche)
* ein geringes Gefälle zum Ablauf im Bereich der Duschfläche.
Ein Indikator allein führt nicht unbedingt zu einem Übertrittsrisiko, durch mehrere Indikatoren zusammen jedoch wird dieses erhöht. Hierzu zwei Beispiele: Ist die Dusche ohne Duschabtrennung in einem großen Badezimmer gegenüber der Tür angeordnet und zudem ein leichtes Gefälle von der Tür weg ausgebildet, wäre in der Regel keine Schwelle im Türbereich anzuordnen, selbst wenn auf dem Badezimmerboden außerhalb der Dusche mit Spritzwasser zu rechnen und daher Wassereinwirkungsklasse W2-I anzusetzen ist.
Ist hingegen in einem kleinen Hotelbadezimmer eine bodengleiche Dusche mit Duschabtrennung direkt neben der Tür angeordnet, wäre trotz planmäßig geringer Spritzwasserbelastung außerhalb der Dusche (Wassereinwirkungsklasse W1-I) eine Schwelle sinnvoll. Hier bestünde die Gefahr, dass Wasser durch die nicht ausreichend wasserdicht abschließende bzw. offen gelassene Duschabtrennung aus der Dusche und dann unmittelbar aus dem Bad austreten könnte.
Für die Ausbildung einer Schwelle im Türdurchgang gibt es mehrere Ausführungsmöglichkeiten: Insbesondere im Hotelbau häufig üblich ist die Anordnung einer 1 cm hohen Natursteinschwelle. Alternativ kann ein aufgesetzter Fliesenstreifen mit seitlich abschließenden Edelstahlprofil oder ein „wallartig“ verlegten Mosaikfliesen vorgesehen werden.
Häufig wird auch der Fliesenbelag im gesamten Badezimmer tieferliegend angeordnet und die Schwelle im Türdurchgang mit einem Winkelprofil ausgebildet. Alternativ zum Winkel kann auch der zum Türdurchgang abschließende Fliesenbelag mit Gefälle von der Tür weg verlegt werden.
Die Ausführung einer Schwelle steht nicht im Widerspruch zur DIN 18040 „Barrierefreies Bauen“, wenn hierfür die technische Notwendigkeit besteht. Dann ist sogar eine Schwelle mit einer Höhe von bis zu 2 cm zulässig.
Die tatsächliche Notwendigkeit ist im Vorfeld zu klären. Möglicherweise kann durch gezielte planerische Maßnahmen (z. B. andere Anordnung der Dusche im Raum) darauf verzichtet werden.