Die häufigsten Fragen
Muss das WDVS zurückgebaut werden?
Wenn die Möglichkeiten vorhanden sind, sollte das WDV-System im überfluteten Bereich immer zurückgebaut werden, da damit die Austrocknung des Mauerwerks begünstigt wird. Im Sockelbereich sowie bei Mineralwolle und Holzweichfaserdämmungen ist dies aber unbedingt erforderlich. Der Sockelbereich ist am stärksten betroffen und evtl. jetzt auch mit Salzen belastet. Bei den Dämmplatten wird die Dämmleistung, Struktur und die Festigkeit negativ verändert. Belässt man diese an der Fassade, kann es nachträglich zu erheblichen Schäden führen: Ablösen der Dämmung, Risse in der Fassade und Schimmelbildung sind nur einige davon.
Wer ist der ideale Ansprechpartner, um Schäden festzustellen?
Als Nachweis für die Versicherung, aber auch, um unnötige Arbeiten zu verhindern, ist es bei einem nur kurzfristig anstehenden Hochwasser sinnvoll, sich den Zustand der Dämmung genauer anzuschauen. Vielleicht kann mehr erhalten bleiben als gedacht. Sachverständige der Handwerkskammern u. a. stehen hier zur Verfügung.
Wie sieht es mit der Zulassung des WDV-Systems aus?
Dämmsysteme sind in sich geprüft und dürfen nur als komplettes System verwendet werden. Rückbauten nach einem Hochwasserschaden werden in der Regel an in sich geschlossenen Flächen durchgeführt, so dass ein auf diesen Bereichen neu aufgebrachtes WDVS als komplettes System zu betrachten ist. Am Übergang zu den belassenen Altflächen erfolgt eine Putzüberarbeitung, die nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik angewendet werden darf. Bei Systemen mit EPS-Dämmstoffen ist die derzeitige Regelung für die Brandklassen zu beachten. Für den Nachweis der Schwerentflammbarkeit muss ein zusätzlicher Brandriegel aus Mineralwolle eingebaut werden.
Muss die gesamte Fassade überarbeitet werden?
Das ist vom Schadensbild und vom optischen Anspruch abhängig. Liegen die vorher genannten Punkte mit einer Hochwasserbelastung im Sockelbereich oder bei Mineralwolle-/Holzweichfaser- dämmstoffen vor, ist ein Rückbau nicht zu vermeiden. Hier werden nach dem Abtrocknen die Dämmplatten neu verklebt und mit einer Armierungsputzlage versehen. Der Oberputz sollte optisch dem bestehenden entsprechen, um den Unterschied nicht zu deutlich werden zu lassen. „Unsichtbar“ lässt sich aber nie anarbeiten. Wird mehr Wert auf eine einheitliche Fläche gelegt, kommt man um eine vollständige Überarbeitung nicht herum.

Vorgehensweise bei der Ausführung
Rückbau von WDVS
Bei einem erforderlichen Rückbau vom WDVS sind vorab die betroffenen Flächen festzulegen. Liegt ein Teilrückbau vor, ist durch einen waagerechten Trennschnitt ein sauberer Übergang zum Altsystem zu schaffen. Idealerweise sollte der Schnitt an einem Plattenstoss ausgeführt werden. Das System wird komplett entfernt; möglichst auch die Kleberreste auf den Wandflächen. Der anfallende Bauschutt ist nach den regionalen Vorgaben fachgerecht zu entsorgen.
Jetzt über passende Produkte informieren
Untergrundprüfung
Das Mauerwerk muss ausreichend abgetrocknet sein. Eventuelle Salze sind abzukehren. Bei größeren Mengen an Salzen ist es sinnvoll, eine Salzuntersuchung durchzuführen.
WDVS
Zur Anarbeitung an die bestehenden Flächen wird vorab die Altarmierungsputzlage mind. 10 cm über den Trennschnitt bis zur Dämmplattenoberfläche entfernt. Eine Entfernung der alten Oberputzlage erfolgt an weiteren 5 cm. Die neu aufgebrachte Armierungs- und Oberputzlage wird in diese Zonen eingearbeitet:
Vorsicht bei Mineralwolle vor 1996
Achtung! Mineralwolle-Dämmung, die vor 1996 eingebaut wurde, kann durch Einatmen von freigesetzten Fasern Krebs verursachen. Zu Ihrem persönlichen Schutz tagen Sie eine FFP2-Maske, Handschuhe aus Leder oder nitrilbeschichtete Baumwollhandschuhe, Schutzbrille und Einweg-Schutzanzug.
Hochdämmendes Mauerwerk: Schäden beurteilen
Beurteilung von kontaminiertem hochdämmendem Mauerwerk (= mit Dämmung gefüllte Steine):
- Kontakt zum Steinhersteller aufnehmen (ggf. über den * Baustoffhandel)
- Bohrkerne ziehen und an geeignete Baustofflabore senden
- Beurteilung durch Baustofflabore
- Abstimmung mit dem Steinhersteller bezüglich der
- erforderlichen Maßnahmen zur Sanierung/Trocknung